Absetzbare Kinderbetreuung
Ferienlager kann als Kinderbetreuung absetzbar
sein
Die Betreuungskosten in einer Ferienschule oder in einem Ferienlager sind
absetzbar, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte
Person erfolgt. Kosten für Verpflegung und Unterkunft,
Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager,
Nachhilfeunterricht sind nicht absetzbar. In der Rechnung sind
Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung
detailliert darzustellen.
Pädagogisch qualifizierte Person
Die Betreuungsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für
Betreuungspersonen vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 21.
Lebensjahr ist der Nachweis einer Ausbildung im Mindestausmaß von 16
Stunden notwendig, sonst reichen acht Stunden. Auch Au-Pair-Kräfte haben
einen 8- oder 16-Stundenkurs innerhalb der ersten beiden Monate in
Österreich zu absolvieren. Die Erfahrung durch einen früheren
Au-Pair-Aufenthalt reicht als Nachweis nicht aus.
Dieser 8- oder 16-Stundenkurs umfasst eine Ausbildung in frühkindlicher Erziehung und Ernährung. Wurden die Kenntnisse im Rahmen anderer Ausbildungen (diese sind in einem weiteren Erlass geregelt) erworben, werden diese anerkannt, wenn die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen ist. Sonst kann die Bildungseinrichtung (Schule oder Universität) – sofern die Ausbildungsinhalte im Rahmen dieser Ausbildung im vorgesehenen Ausmaß bereits vermittelt wurden – die Absolvierung eines 8- oder 16-Stundenkurses bestätigen. Pädagogische Kurse im Rahmen anderer Studien werden nicht anerkannt. Die Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung (8- oder 16-Stundenkurs) kann in Organisationen, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend veröffentlicht sind (http://www.bmwfj.gv.at), absolviert werden.
Belege für Kinderbetreuung aufbewahren
Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen (ab 1.1.2009) betreffend
Kinderbetreuung sollten unbedingt aufbewahrt werden, bzw. wenn diese nicht
mehr vorhanden sind, noch einmal angefordert werden.
Da es bisher nicht notwendig war, die Belege dieser privaten Ausgaben aufzubewahren, möchten wir dringend darauf hinweisen, dass es ab diesem Jahr bares Geld bringen kann, wenn man mit diesen Unterlagen sorgsam umgeht und diese wie andere Belege für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen aufbewahrt.
Stand: 12. August 2009
Weitere Artikel der Ausgabe Herbst 2009:
-
Investieren zum Jahreswechsel
Gegen Ende des Jahres stellt sich regelmäßig die Frage, ob Investitionen noch vor oder nach dem Jahreswechsel steuerlich sinnvoll sind. Dieses Jahr gibt es dazu einige besondere Aspekte zu beachten. Artikel lesen
-
Betreuung behinderter Kinder
Wie berichtet wurden durch die Steuerreform 2009 bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50 % bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein. Artikel lesen
-
Erben eines Arztes können nicht Mitglied des Wohlfahrtsfonds werden
Der Verwaltungsgerichthof ist in einer aktuellen Entscheidung zu folgender Erkenntnis gelangt: Ehefrau bzw. Tochter als Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Arztes sind nicht legitimiert zur Antragstellung auf (freiwillige) Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer. Artikel lesen
Ausgaben:
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
- Winter 2010/11
- Herbst 2010
- Sommer 2010
- Frühling 2010
- Winter 2009/10
- Herbst 2009
- Sommer 2009
- Frühling 2009