Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Vorteile
- Höhe des Stammkapitals als Haftungsobergrenze (Achtung: Darüber hinaus gehende Haftung des Geschäftsführers möglich).
- Es reicht, wenn einer der handelsrechtlichen Geschäftsführer oder ein mindestens halbtags beschäftigter Dienstnehmer die gewerberechtliche Befähigung erbringt.
- Möglichkeit der ASVG-Versicherung des geschäftsführenden Gesellschafters bei einer Beteiligung bis zu 49 %.
- Gesamtsteuerbelastung von 43,75 % anstelle bis zu 50 % Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer beim Einzelunternehmer.
Nachteile
- Hohe Gründungskosten
- Bilanzierungspflicht auch wenn die Vollkaufmannseigenschaft nicht erreicht wird
- Allfällig auch persönliche Haftung des handelsrechtlichen Geschäftsführers
- Steuerlich erst ab einer Gewinngrenze sinnvoll (ca. 100.000 €)
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