Stellungnahme Rechtsanwalt/Notar zu: "Haftungsproblemen zwischen Veräußerer und Übernehmer"
- Bei Übernahmen sind bestehende Vertragsverhältnisse mit
Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden zu prüfen, da sie
oft über mehrere Jahre abgeschlossen wurden und dann zu
übernehmen sind.
- Im Mitarbeiterbereich ist zu überprüfen, wie hoch die
Abfertigungsansprüche, offene Urlaubsansprüche und
Zeitausgleich zum Zeitpunkt der Übernahme sind.
- Es ist empfehlenswert, einen Garantiekatalog auszuarbeiten, in dem
z. B. eine Bilanzgarantie festgehalten wird oder sichergestellt
wird, dass Verbindlichkeiten gleich bleiben und auch die
Rückstellungen hoch genug gebildet wurden. Dieser Garantiekatalog
dient zur Sicherstellung für den Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und
Übernahmezeitpunkt.
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