
Stellungnahme Rechtsanwalt/Notar zu: "Probleme bei Schenkung und Erben von Unternehmen"
- Bei Schenkungen sollte auf Seite des Übergebers
Widerrufsmöglichkeiten überlegt werden, da sie sehr schwer rückgängig
gemacht werden können. Dieser Punkt ist besonders wichtig, um nach
Übergaben "Undank" entgegenzuwirken.
- Bei der Unternehmensnachfolge durch Erbschaft können Probleme
auftreten, wenn mehrere Erben vorhanden sind und der Übernehmer die
restlichen Erbberechtigten auszahlen muß. Dieser
zentrale Punkt der Pflichtteilsthematik wirft immer wieder
finanzielle Schwierigkeiten für ein Unternehmen auf. Ideal wäre,
wenn von den nicht übernehmenden Erben eine
Pflichtteilsverzichtserklärung erzielt werden kann. Häufig
werden dafür Fruchtgenussrechte vereinbart.
- Das Vorhandensein eines Testaments kann Übernahmeregelungen
erleichtern und Familienstreitigkeiten vermeiden.
- Aufzupassen ist weiters, ob an einen Erben ein
Unternehmen ohne Zustimmung der Mitgesellschafter
weitergegeben werden kann.
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