Rechtsanwalts-bzw. Notarskosten
Tipp: Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte man einen Kostenvoranschlag verlangen, beziehungsweise das Abrechnungssystem zur Kostenberechnung vereinbaren.
Folgende Abrechnungssysteme sind gebräuchlich:
- Stundensatz (durchschnittlich zwischen 200 und 300 Euro); gebräuchlich ist hier Ober- und Untergrenzen festzulegen
- Pauschalen
- Erfolgsvereinbarungen in Abhängigkeit vom erzielten Verkaufspreis (ca. 0,5% des Verkaufspreises, bei Transaktionen auch bis zu 5%)
- Kostentarif
