
Rolle des Rechtsanwalts/Notars bei einer Übernahme
- Der Rechtsanwalt wird bei Verhandlungsprozessen und bei der
Vertragsverfassung miteinbezogen. Besonders bei Übernahmen durch
familienexterne Personen müssen die Übernahmebedingungen (wie
beispielsweise der Kaufpreis) genau ausgehandelt und festgelegt
werden. Solche Verhandlungen fallen zumeist bei familieninternen
Übernahmen weg. Durch den Rechtsanwalt werden die rechtlichen
Rahmenbedingungen und Vertragsentwürfe festgelegt. Er ist weiters bei
der Eintragung ins Firmenbuch und Grundbuch behilflich und ist im
Übernahmeprozess beratend tätig.
- Notare sind gleichsam wie Rechtsanwälte beratend und vorbereitend
tätig. Weiters ist der Notar für die Beglaubigung und den notariellen
Akt zuständig. Der Notar hat stets Belehrungspflicht und darf keine der
Parteien benachteiligen. Zu seinen weiteren Aufgaben bei der
Übernahme zählen das Verfassen und Beglaubigen von Übergabeverträgen,
GmbH Verträgen und Anteilsabtretungsverträgen.
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