Sonstige Hinweise
- Bei Übergaben muss der Notar den Firmennamen oft korrigieren, wenn dieser vom Übernehmer zu ungenau formuliert wird (Unternehmensgegenstand nicht eindeutig erkennbar) bzw. Verwechslungsgefahr zu anderen Unternehmen enstehen könnte.
- Markenschutz und Patente müssen beachtet werden.
