Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann
zivilrechtlich wirksam auch mündlich abgeschlossen werden. Angesichts des
komplizierten Arbeitsrechts empfiehlt sich allerdings der Abschluss eines
schriftlichen Arbeitsvertrages zwischen den Parteien. Dies gilt
insbesondere auch bei einer Anstellung des Ehegatten oder anderer
Familienangehöriger im eigenen Betrieb. Eine wesentliche
Orientierungshilfe bieten die für bestimmte Tätigkeiten oder Berufssparten
entwickelten Muster-Arbeitsverträge. Sie enthalten alle wesentlichen
Elemente, die zwischen den beiden Arbeitsparteien zu berücksichtigen
sind. Nachstehend ist solch ein Musterarbeitsvertrag
abgebildet.
Musterarbeitsvertrag (84KiB)
Musterarbeitsvertrag

