Umsatzsteuervoranmeldung
Üblicherweise verbleibt die Umsatzsteuervoranmeldung bei den Buchhaltungsunterlagen. In manchen Fällen muss sie allerdings an das Finanzamt geschickt werden:
- bei positiver Zahllast - die Vorsteuer ist höher als die Umsatzsteuer.
- bei Aufforderung durch das Finanzamt.
- ab 2003: Wenn der Umsatz 2002 mehr als EUR 100.000,- ausgemacht hat.
Nachfolgend befindet sich die Vorlage zur
Umsatzsteuervoranmeldung.
Umsatzsteuervoranmeldung (124KiB)
Umsatzsteuervoranmeldung

