Krankenversicherung nach GSVG
Leistungen
Grundsätzlich entsprechen die Leistungen der Krankenversicherung des GSVG jenen des ASVG. Im GSVG unterscheidet man jedoch zwischen einer Geld- und Sachleistungsberechtigung.
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Geldleistungsberechtigte
Versicherte, welche die Höchstbeitragsgrundlage aufweisen, sind grundsätzlich geldleistungsberechtigt. Das bedeutet, das der Versicherte als Privatpatient behandelt wird, Privatrezepte bekommt und sofern er die Sonderklasse eines Krankenhauses in Anspruch nimmt, den Großteil der Kosten refundiert bekommt.
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Sachleistungsberechtigte
Das Gegenteil der Geldleistungsberechtigten stellen die Sachleistungsberechtigten dar. Diese bekommen Krankenscheine, besuchen einen Vertragsarzt, müssen jedoch vom verrechneten Tarif 20 % der Kosten übernehmen. Im Krankenhaus ist die allgemeine Gebührenklasse kostenlos, bis auf den Spitalskostenbeitrag, der selbst zu zahlen ist.
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Optionsmodelle
Geld- und Sachleistungsberechtigte können wählen, welche Varianten an Berechtigungen sie nach Bezahlung eines Zusatzbeitrages in Anspruch nehmen wollen.